Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für die
7. Koda-Familienwoche im Allgäuhaus Wertach
vom 6. - 13. September 2025


Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V.
Dachverband der Gehörlosen- und Hörgeschädigtenvereine in Bayern – Selbsthilfeorganisation –
Sitz München

Schwanthalerstr.76 / Rgb.
80336 München
Tel: 089 / 5 43 81 11
E-Mail: info@lvby.de
Web: www.lv-bayern-gehoerlos.de

1.Anmeldung 

Anmeldungen müssen schriftlich über das Anmeldeformular, zu finden auf der Homepage www.kodafamilienwoche.de, getätigt werden. 

Die Anmeldung gilt als angenommen, sobald ihr von uns eine Anmeldebestätigung erhalten habt. Bitte beachten: Die Anmeldebestätigung ist KEINE Zusage! 

Die Zusage erfolgt in einer separaten Benachrichtigung per Mail von uns. 

Mit der Zusage erhält ihr auch die Rechnung und Anzahlungsaufforderung in Höhe von 200€, zahlbar auf das Konto des Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V..

Der Landesverband Bayern für Gehörlosen e.V. behält sich vor, die Koda-Familienwoche aus Mangel an Teilnehmer/Innen oder anderen nicht zu vertretenden Gründen abzusagen. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche der angemeldeten Teilnehmer/-innen bestehen nicht. 

Jede gehörlose Familie darf teilnehmen, die mindestens ein Koda-Kind hat. Gehörlose Geschwister sind willkommen. Ebenfalls sind Alleinerziehende, hörende Partner und Coda-Elternteile willkommen, jedoch wird idealerweise DGS-Kompetenz erwünscht. 

Warteliste:
Wenn alle Plätze besetzt sind, könnt ihr euch auf die Warteliste setzen lassen und werdet benachrichtigt, wenn ein Platz frei wird. 

2. Teilnahmegebühren

Erwachsene mit Mitgliedschaft 250 € **
Erwachsene ohne Mitgliedschaft 320 €

Kind 0 bis 2 Jahren frei
Kind 3-6 Jahren 155 €
Kind 7-11 Jahren 200 €
Kind 12 bis 13 Jahren 230 €

In den Teilnahmegebühren sind inbegriffen: Übernachtung, Vollpension, Vorträge, Ausflüge, Kinderbetreuung, Programm für Kinder, Bastel- und Spielmaterial und Versicherung (nur Haftpflicht und Unfallversicherung). 

**Der ermäßigte Preis gilt für alle Mitglieder von Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V. (z.B. Fördermitglieder) und deren angeschlossene Vereine und Vereinigung der Eltern hörbehinderter Kinder e.V. 

Die Mitgliedschaft ist durch einen Mitgliedsausweis (Kopie) oder eine Bestätigung nachzuweisen. Nachweise sind bei der Anmeldung gleich hochzuladen.

3. Zahlungsbedingungen

1) Die Anzahlung pro Familie in Höhe von 200 € ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zusage bzw. Rechnung zu bezahlen.
Bitte kein Geld überweisen, bevor ihr eine Rechnung erhalten habt.

2) Die Zahlung der gesamten Teilnahmegebühren (inkl. Ratenzahlungen) müssen spätestens bis zum 01.07.2025 vollständig auf folgendes Konto des Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V. erfolgen: 

Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V.
IBAN: DE16 3702 0500 0007 8033 00
BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft AG Verwendungszweck: Kodafamilienwoche 2025 + Familienname

Eine Ratenzahlung oder Zahlung zu einem späteren Termin sind nur nach gesonderter Vereinbarung (in Absprache mit der Leitung der Koda-Familienwoche Roberta Sessel) möglich.

4. Rücktritt 

Der Landesverband Bayern für Gehörlosen e.V. handhabt folgende Rücktrittsregelung:

  • Bei Rücktritt bis zu 2 Monaten vor Beginn der Koda-Familienwoche wird die Teilnahmegebühr zu 100% erstattet. (Stichtag 05. Juli 2025

  • Bei Rücktritt zwischen 2 Monaten und 4 Wochen vor Beginn der Koda-Familienwoche werden 50% der Gebühr berechnet. (Zwischen 6. Juli und 9. August 2025

  • Bei Rücktritt innerhalb von 4 Wochen vor Beginn der Koda-Familienwoche wird die gesamte Gebühr in Rechnung gestellt. (Ab 10. August 2025

Eine Absage muss immer schriftlich an kodafamilienwoche@gmail.com erfolgen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.

5. Zahlungsverzug

Solltet ihr in Zahlungsverzug kommen, gebt uns bitte sofort Bescheid. Wir werden dann gemeinsam eine individuelle Lösung finden. Andernfalls erhaltet ihr eine erste bzw. zweite Zahlungserinnerung. Für eine zweite Zahlungserinnerung erheben wir eine Mahngebühr von 5 €. 

Wird nach der dritten Zahlungserinnerung kein Zahlungseingang festgestellt, behalten wir uns die Einschaltung rechtlicher Schritte und den Ausschluss der Teilnahme an der Koda-Familienwoche vor. 

6. Zuschüsse

Einkommensschwache Familien aus Bayern können Zuschüsse zur Familienerholung beantragen.    

Weitere Informationen: 

http://www.arbeitsministerium.bayern.de/familie/leistungen/erholung.php 

Für Eltern aus anderen Bundesländern bitte bei der jeweiligen Gemeinde nachfragen.

 

7. Datenschutz 

Zur Abwicklung der Koda-Familienwoche werden eure Anmeldungen elektronisch gespeichert. Diese Daten sind nur die Leitung der Koda-Familienwoche zugänglich.

Sie werden nicht an Dritte weitergegeben. 

Während der Koda-Familienwoche 2025 gemachte Fotografien oder Filmausschnitte werden vom Landesverband Bayern e.V. für seine Öffentlichkeitsarbeit verwendet. 

8. Sonstiges

Die vorgenannten Teilnahmebedingungen sind verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt.